ERWERB DER MITGLIEDSCHAFT
Die Nutzung einer Wohnung ist an den Erwerb der Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft gebunden.
Stellen Sie einen formlosen Antrag in unserer Geschäftsstelle in Heidenau, Von-Stephan-Straße 4 oder nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Informationen rund um die Mitgliedschaft
Für die Mitgliedschaft ist der Erwerb eines unternehmensbezogenen Pflichtanteiles notwendig. Der Pflichtanteil beträgt 155,00 €. Daneben ist ein Eintrittsgeld in Höhe von 30,00 € zu zahlen
Bei Anmietung einer Wohnung in unserer Genossenschaft sind weitere Geschäftsanteile entsprechend der Wohnungsgröße zu zeichnen.
Die Genossenschaftsanteile betragen dann insgesamt:
| Für eine 1-Raum-Wohnung: | 620,00 € |
| Für eine 2-Raum-Wohnung: | 930,00 € |
| Für eine 2,5-Raum-Wohnung: | 1.085,00 € |
| Für eine 3-Raum-Wohnung: | 1.240,00 € |
| Für eine 4-Raum-Wohnung: | 1.395,00 € |
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Ratenzahlungsvereinbarung möglich.
Die Kündigung der Mitgliedschaft ist unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Geschäftsjahresende möglich. Ihr Geschäftsguthaben wird Ihnen nach Feststellung der Bilanz durch die Mitgliederversammlung ausgezahlt ( siehe § 7 und § 12 der Satzung).